mit Ablauf des 2. April 2022 entfällt auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen die Maskenpflicht! Lesen Sie hier ab dem 4.4. 22 geltenden Maßnahmen:
Nach den Osterferien entfällt an Schulen in Baden-Württemberg grundsätzlich die Testpflicht auf das Corona-Virus. Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht sowie an schulischen Veranstaltungen ist somit wieder ohne Testnachweis möglich.
Hinweise des Gesundheitsamts finden Sie hier: